Weitere Entscheidung unten: LG Krefeld, 30.11.1987

Rechtsprechung
   BVerfG, 22.01.1988 - 1 BvR 33/88, 1 BvQ 2/88   

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https://dejure.org/1988,3773
BVerfG, 22.01.1988 - 1 BvR 33/88, 1 BvQ 2/88 (https://dejure.org/1988,3773)
BVerfG, Entscheidung vom 22.01.1988 - 1 BvR 33/88, 1 BvQ 2/88 (https://dejure.org/1988,3773)
BVerfG, Entscheidung vom 22. Januar 1988 - 1 BvR 33/88, 1 BvQ 2/88 (https://dejure.org/1988,3773)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Faires Verfahren - Zwangsversteigerung - Terminverlegung - Erkrankung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    ZVG §§ 35 ff. § 67
    Verlegung eines Versteigerungstermins wegen kurzfristiger Erkrankung des Schuldners

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1988, 156
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 27.09.1978 - 1 BvR 361/78

    Zwangsversteigerung III

    Auszug aus BVerfG, 22.01.1988 - 1 BvR 33/88
    Bei der Ermessensentscheidung, ob ein Versteigerungstermin zu verlegen ist, weil der Schuldner, der seine Rechte im Termin selbst wahrnehmen will, durch Krankheit an der Teilnahme verhindert ist, hat der Rechtspfleger im Hinblick auf Art. 14 GG die Interessen des Schuldners und die der Gläubiger in gleicher Weise zu wahren (vgl. BVerfGE 46, 325 [hier: IV (436) 61 b]; 49, 228 Ä abw.
  • BVerfG, 07.12.1977 - 1 BvR 734/77

    Zwangsversteigerung II

    Auszug aus BVerfG, 22.01.1988 - 1 BvR 33/88
    Bei der Ermessensentscheidung, ob ein Versteigerungstermin zu verlegen ist, weil der Schuldner, der seine Rechte im Termin selbst wahrnehmen will, durch Krankheit an der Teilnahme verhindert ist, hat der Rechtspfleger im Hinblick auf Art. 14 GG die Interessen des Schuldners und die der Gläubiger in gleicher Weise zu wahren (vgl. BVerfGE 46, 325 [hier: IV (436) 61 b]; 49, 228 Ä abw.
  • BVerfG, 24.04.1979 - 1 BvR 787/78

    Effektiver Rechtsschutz bei der Zwangsversteigerung eines Grundstücks

    Auszug aus BVerfG, 22.01.1988 - 1 BvR 33/88
    Dies schließt den Anspruch auf eine "faire« Verfahrensführung ein, der zu den wesentlichen Ausprägungen des Rechtsstaatsprinzips gehört (BVerfGE 51, 150 m. w. N.).
  • BVerfG, 08.03.2012 - 2 BvR 2537/11

    Anforderungen des Art 14 Abs 1 S 1 GG an Ausgestaltung des

    Diese Garantiefunktion beeinflusst nicht nur die Ausgestaltung des materiellen Vermögensrechts, sondern wirkt auch auf das zugehörige Verfahrensrecht ein (vgl. BVerfGE 46, 325 ; 49, 220 ; 51, 150 ; BVerfGK 15, 8 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 22. Januar 1988 - 1 BvR 33/88 -, KTS 1988, S. 564 ).

    Demgemäß folgt bereits unmittelbar aus Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG ein Anspruch auf eine faire Verfahrensführung, der zu den wesentlichen Ausprägungen des Rechtsstaatsprinzips gehört (vgl. BVerfGE 46, 325 ; 51, 150 ; BVerfGK 15, 8 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 22. Januar 1988, a.a.O.).

    Das Gericht hätte bei seiner Ermessensausübung sowohl die Interessen des Beschwerdeführers als auch die der weiteren Gläubigerin im Hinblick auf Art. 14 GG zu würdigen gehabt (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 22. Januar 1988, a.a.O.); die nicht vom Schutzbereich des Art. 14 GG erfasste vermögenswerte Rechtsposition der betreibenden Gläubigerin, einer Körperschaft des öffentlichen Rechts (vgl. BVerfGE 61, 82 ; BVerfGK 4, 223 ff.; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 21. Februar 2008 - 1 BvR 1987/07 -, NVwZ 2008, S. 778, Rn. 9), und ihr damit verbundenes Realisierungsinteresse wären unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten (Art. 20 Abs. 3 GG) zu berücksichtigen gewesen.

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Rechtsprechung
   LG Krefeld, 30.11.1987 - 6 T 316/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,3543
LG Krefeld, 30.11.1987 - 6 T 316/87 (https://dejure.org/1987,3543)
LG Krefeld, Entscheidung vom 30.11.1987 - 6 T 316/87 (https://dejure.org/1987,3543)
LG Krefeld, Entscheidung vom 30. November 1987 - 6 T 316/87 (https://dejure.org/1987,3543)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1988, 156
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 28.01.1991 - 1 BvR 650/80

    Verfasungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Prozeßkostenhilfe

    Auszug aus LG Krefeld, 30.11.1987 - 6 T 316/87
    Das Erfordernis einer vom Gericht zu überprüfenden Erfolgsaussicht des Begehrens des Schuldners für die Bewilligung von PKH auch im Zwangsvollstreckungsverfahren ist unter Berücksichtigung des Gleichheitssatzes und des Sozialstaatsprinzips nicht zu beanstanden (BVerfGE 56, 139 ).
  • LG Fulda, 30.08.1983 - 2 T 156/83
    Auszug aus LG Krefeld, 30.11.1987 - 6 T 316/87
    Zwar ist anerkannt, daß PKH als Einzelbewilligung für ein bestimmtes Zwangsvollstreckungsverfahren (z. B. wie hier das Zwangsversteigerungsverfahren) gewährt werden kann (Zöller/ Schneider, Randnr. 11, 12 zu § 119 ZPO ; LG Bielefeld, Rpfleger 1985, 39; Behr/Hantke, Rpfleger 1981, 265; differenzierend LG Frankenthal, Rpfleger 1982, 235; LG Fulda, Rpfleger 1984, 34, wonach auch eine Pauschalbewilligung zulässig sein soll).
  • LG Bielefeld, 06.11.1984 - 3 T 988/84
    Auszug aus LG Krefeld, 30.11.1987 - 6 T 316/87
    Zwar ist anerkannt, daß PKH als Einzelbewilligung für ein bestimmtes Zwangsvollstreckungsverfahren (z. B. wie hier das Zwangsversteigerungsverfahren) gewährt werden kann (Zöller/ Schneider, Randnr. 11, 12 zu § 119 ZPO ; LG Bielefeld, Rpfleger 1985, 39; Behr/Hantke, Rpfleger 1981, 265; differenzierend LG Frankenthal, Rpfleger 1982, 235; LG Fulda, Rpfleger 1984, 34, wonach auch eine Pauschalbewilligung zulässig sein soll).
  • LG Bielefeld, 17.09.1986 - 3 T 836/86
    Auszug aus LG Krefeld, 30.11.1987 - 6 T 316/87
    Nur selten würde sie der Stellung von Anträgen und der Einlegung von Rechtsmitteln dienen (so LG Bielefeld, Rpfleger 1987, 210).
  • BGH, 31.10.2003 - IXa ZB 197/03

    Beiordnung eines Rechtsanwalts im Zwangsversteigerungsverfahren

    a) Sie räumt ein, daß die vom Schuldner beantragte Beiordnung eines Rechtsanwalts gemäß § 121 Abs. 2 ZPO nur in Betracht kommt, wenn sich zuvor die Voraussetzungen des § 114 ZPO bejahen lassen (MünchKomm-ZPO/Wax, ZPO 2. Aufl. § 114 Rdn. 65; Stein/Jonas/Bork, ZPO 21. Aufl. § 121 Rdn. 2; LG Münster Rpfleger 1995, 36; LG Krefeld Rpfleger 1988, 156; LG Bielefeld Rpfleger 1987, 210).
  • BayObLG, 28.05.2003 - 3Z BR 49/03

    BRAGO -Gebühren für einen zum Betreuer für einen mittellosen Betroffenen

    Denn für die hier durch den Betreuer ausgeübte Tätigkeit der außergerichtlichen Verhandlungen mit Gläubigern in einem Zwangsversteigerungsverfahren ist nach herrschender Meinung die Bewilligung von Prozesskostenhilfe nicht möglich; diese soll jeweils nur für Rechtsbehelfe - wie den eigenen Einstellungsantrag - des Schuldners gewährt werden können, nicht aber für die allgemeine Vertretung des Schuldners im Zwangsversteigerungsverfahren (vgl. Madert in Gerold/Schmidt BRAGO 15. Aufl. § 68 Rn. 36; LG Bielefeld Rpfleger 1987, 210; LG Krefeld Rpfleger 1988, 156).
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